Kreativ-Marktplatz: Nur selbst gemacht
Ergänzende Regeln für private Angebote im Kreativbereich. Diese Regeln sind Teil des Rechtstext-Entwurfs; offene organisatorische Punkte sind unter „Stand des rechtlichen Testbetriebs“ benannt.
1. Was hier angeboten werden darf
Dieser Bereich ist ausschließlich für Gegenstände gedacht, die du selbst hergestellt hast, z. B. Keramik, Schmuck, Textilien, eigene Kunst oder Holzarbeiten. Beschreibe deine tatsächliche Eigenleistung, die Materialien und den Herstellungsprozess zutreffend. Keine Handelsware, kein Dropshipping, keine zugekauften Fertigprodukte mit bloßem Weiterverkauf und keine irreführenden Angaben über Handarbeit. Upcycling ist zulässig, wenn die eigene kreative Bearbeitung klar beschrieben wird.
2. Selbstgemacht ist nicht automatisch privat
In der ersten Version sind nur private Angebote zugelassen. Auch selbst hergestellte Waren können bei regelmäßiger oder auf Dauer angelegter Verkaufstätigkeit rechtlich gewerblich angeboten werden. Die bloße Auswahl „privat“ oder „selbst gemacht“ ändert daran nichts. Für gewerbliche Kreativverkäufer müssen vor ihrer Zulassung insbesondere Anbieterinformationen, Verbraucherrechte, Produktsicherheit und gegebenenfalls weitere Produkt- und Kennzeichnungspflichten ergänzt werden. Eine geschäftliche Tätigkeit darf nicht als privates Angebot verschleiert werden.
3. Material, Preis und Übergabe
Nenne Materialien, Maße, Beschaffenheit und bekannte Besonderheiten. In dieser Version werden auch selbst hergestellte Waren ausschließlich zur persönlichen Abholung angeboten. Bezahlt wird erst bei Übergabe; kein Versand, keine Vorauszahlung und keine Online-Zahlung. Die Plattform bietet weder Zahlungsabwicklung noch Käuferschutz. Die Kennzeichnung „selbst gemacht“ stammt vom Anbieter und ist kein unabhängig geprüftes Gütesiegel.
4. Rechte und Sicherheit
Verwende nur Bilder, Texte, Designs und Motive, die du rechtmäßig nutzen darfst. „Selbst hergestellt“ erlaubt keine Verletzung fremder Marken-, Design- oder Urheberrechte. Beachte einschlägige Produktsicherheits-, Kennzeichnungs- und Schutzvorschriften. Insbesondere für Spielzeug, Elektroprodukte, Kosmetik oder Gegenstände mit Lebensmittelkontakt können besondere Anforderungen gelten. Rechtswidrige oder gefährliche Waren und die in den allgemeinen Regeln ausgeschlossenen Produktgruppen sind auch hier nicht erlaubt.
5. Melden und prüfen
Angebote, die nur zugekaufte Handelsware sind oder Rechte verletzen könnten, kannst du über „Anzeige melden“ melden. Nenne nachvollziehbare Tatsachen. Die Bestätigung des Herstellers ist eine Selbstauskunft, kein Gütesiegel und keine rechtliche Prüfung durch die Plattform. OFFEN vor dem öffentlichen Start: Die einschlägigen Pflichten der Plattform nach der EU-Produktsicherheitsverordnung und die erforderlichen Verfahren sind anhand des tatsächlichen Betriebsmodells zu prüfen.
Rechtsgrundlagen und Hinweise
§ 5 DDG · DSGVO · § 25 TDDDG · Digital Services Act · § 36 VSBGDie Anwendbarkeit hängt von Betreiber und Geschäftsmodell ab. Offene Angaben und betriebliche Maßnahmen sind unter „Stand des rechtlichen Testbetriebs“ aufgeführt.