Kinderbasar: Kleine Schätze weitergeben
Ergänzende Regeln für private Angebote rund um Babys und Kinder. Der Bereich richtet sich an erwachsene Anbieter und Käufer; Kinder erhalten dadurch kein eigenes Nutzerkonto.
Angebote im Kinderbasar
Hier können Baby- und Kinderkleidung, Spielzeug, Bücher, Baby-Ausstattung, Kinderzimmerartikel sowie Dinge für draußen und unterwegs privat verkauft oder verschenkt werden. Gewerbliche Angebote sind wie in den anderen Bereichen dieser Version nicht zugelassen. Die allgemeinen Nutzungsbedingungen und Marktplatzregeln gelten zusätzlich.
Artikelangaben statt Kinderdaten
Die Altersgruppe bezeichnet die Eignung des angebotenen Artikels. Größe und Maße beziehen sich ebenfalls auf das Produkt. Veröffentliche keine Namen, Geburtsdaten, Kita- oder Schuldaten, Wohnadressen oder identifizierenden Fotos von Kindern. Fotografiere die angebotenen Sachen ohne Kinder. Die Teilnahme am Marktplatz bleibt auf volljährige Personen beschränkt.
Zustand und Übergabe
Beschreibe Zustand, bekannte Mängel, Vollständigkeit und Größen zutreffend. Angebote werden ausschließlich persönlich abgeholt und erst bei der Übergabe bezahlt. Versand, Vorauszahlungen und Online-Zahlungen werden nicht angeboten. Null Euro bedeutet eine unentgeltliche Abgabe. Angaben stammen vom Anbieter und sind kein unabhängig geprüftes Gütesiegel.
Sicherheit und Meldungen
Rechtswidrige, zurückgerufene oder gefährliche Produkte dürfen nicht angeboten werden. Vorhandene Hersteller- und Sicherheitshinweise dürfen nicht verschwiegen werden. Bei Artikeln mit Sicherheitsfunktion sind Zustand und Vorgeschichte besonders sorgfältig anzugeben. Eine Altersangabe auf der Plattform ersetzt keine Herstellerangabe. Problematische Angebote oder Inhalte können über „Anzeige melden“ auch ohne Anmeldung gemeldet werden. Die Plattform bestätigt keine Produkteignung im Einzelfall.
Rechtsgrundlagen und Hinweise
§ 5 DDG · DSGVO · § 25 TDDDG · Digital Services Act · § 36 VSBGDie Anwendbarkeit hängt von Betreiber und Geschäftsmodell ab. Offene Angaben und betriebliche Maßnahmen sind unter „Stand des rechtlichen Testbetriebs“ aufgeführt.